Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung
(Art. 168 StG und Art. 170 StG sowie Art. 124 DBG und Art. 126 DBG)
Galli Mauro, geboren 1. Oktober 1974, Bürger von Lugano TI, wohnhaft an der Dorfstrasse 43, 9425 Thal, hat für die Steuerperiode 2025 keine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Thal einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG sowie Art. 130 DBG eine Veranlagung nach Ermessen vorgenommen.
Thal, 25. August 2026 | Gemeindesteueramt Thal