In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die
Keller Immobilien AG, St. Gallen, c/o Rechtsanwalt lic. iur. Werner Rechsteiner, Unterer Graben 1, 9001 St. Gallen
auf dem Grundstück Nr. 1628, Flughafenstrasse 4 / 4a, 9423 Altenrhein
den Ersatz der bestehenden Gasheizungen durch zwei Sole-Wasserwärmepumpen gemäss den eingereichten Planunterlagen vorzunehmen beabsichtigt.
Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Eingangsbereich des Rathaus Thal zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: Vom 10. September 2026 bis und mit 24. September 2026
Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Thal schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.