Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen
(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)

Der Steuerpflichtige Galli Mauro, geb. 1. Oktober 1974, Bürger von Lugano TI, wohnhaft an der Dorfstrasse 43, 9425 Thal, wird aufgrund Art. 177 StG für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. nach Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern nach Ermessen veranlagt:

- Kantons- und Gmeiendesteuer (KGSt) 2024
- Direkte Bundessteuer (DBSt) 2024

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden der steuerpflichtigen Person beim Steueramt Thal zur Einsichtnahme auf.

Der Nettobetrag von CHF 606.65 für die Kantons- und Gemeindesteuer und für die direkte Bundessteuer 2024 ist innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an:

Steueramt Thal, Kirchplatz 4a, 9425 Thal, IBAN CH31 0900 0000 9000 1554 3, SWIFT POFICHBEXXX.