Der Gemeinderat beabsichtigt den Erlass des Sondernutzungsplanes Abbauplanes Fuchsloch vom 18.06.2026 und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG), Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) mit folgenden Dokumenten:

  • Sondernutzungsplan Abbauplan 1:1000 vom 18.06.2026;
  • Planungsbericht vom 18.06.2026;
  • Besondere Vorschriften; vom 18.06.2026;

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 07.09.2026 bis 06.10.2027 im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, oder im Internet unter www.thal.ch eingesehen werden (Rubrik: Baupublikationen).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal eingereicht werden.