(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)
Der Steuerpflichtige Walter Schukow, geb. 11.12.1987, aus Deutschland, früher wohnhaft gewesen in St. Margrethen, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:
- Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024
- Direkte Bundessteuer (DBSt) 2024
Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt Thal zur Einsichtnahme auf.
Der Gesamtbetrag von CHF 3'656.40 für die Kantons- und Gemeindesteuer und für die direkte Bundessteuer 2024 ist innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügung zu überweisen an:
Gemeindeverwaltung Thal, 9425 Thal, IBAN CH31 0900 0000 9000 1554 3, SWIFT POFICHBEXXX.