Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
Kantonsstrasse Nr. 1, Thal: Staad, Hauptstrasse «Weisses Rössli» - B14.1.001.332
Von der Regierung beschlossen am 11. November 2025
Auflageort: Gemeinde Thal, Rathaus, Foyer, Erdgeschoss
Auflagefrist: 11. Februar bis 12. März 2026
Unterlagen: www.sg.ch/tba-auflagen
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Koordiniert zur vorliegenden Planauflage werden folgende Vorhaben öffentlich aufgelegt / publiziert:
- Verkehrsanordnung der Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung Verkehrstechnik