In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die
Politische Gemeinde Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal
auf dem Grundstück Nr. 1075, Künggass 20, 9425 Thal
die Erstellung eines Unterflurbehälters gemäss den eingereichten Planunterlagen vorzunehmen beabsichtigt.
Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Eingangsbereich des Rathaus Thal zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: Vom 25. März 2026 bis und mit 8. April 2026
Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Thal schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.