Fakultatives Referendum gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung über das

Anpassung Friedhofsreglement

Beschluss des Gemeinderates vom 23. März 2026

Referendumsfrist: 8. April bis 18. Mai 2026

Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf.

Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der
Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.