Am Montag, 30. März 2026 fand die ordentliche Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Thal in der Doppelturnhalle Bützel statt. Sämtliche Anträge des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission wurden (mit einer Budgetanpassung) angenommen.
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gestützt auf Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgek. GG) vom 13. April 2026 bis 27. April 2026 im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, öffentlich auf. Sie finden das Protokoll auch im Anhang dieser Publikation.
Stimmberechtigte und Betroffene können gestützt auf Art. 50 GG innerhalb dieser Auflagefrist Einsicht in das Protokoll nehmen und bei Bedarf beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen durch Beschwerde eine Berichtigung des Protokolls verlangen.