Fakultatives Referendum gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung betreffend

Anpassung Hafenreglement (Art. 19)

Beschluss des Gemeinderates vom 20. April 2026
Referendumsfrist: 24. April bis 2. Juni 2026

Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf.

Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der
Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.