Fakultatives Referendum gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung betreffend

Revision und Umbenennung:
Reglement über die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Beschluss des Gemeinderates vom 18. Mai 2026

Referendumsfrist: 26. Mai bis 6. Juli 2026

Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf.

Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der
Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.