Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2026 in Anwendung von Art. 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) genehmigt resp. erlassen:

Massnahmekonzept «Tempo-30-Zone Altenrhein» inkl. Parkierungskonzept

Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni 2026
Auflagefrist:  29. Juni bis 28. Juli 2026
Auflageort:  Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss

Da keine privaten Rechte abgetreten werden müssen, wird auf den Versand von persönlichen Anzeigen verzichtet.

Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thal schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten (Art. 43ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).