In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die

Politische Gemeinde Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal

auf den Grundstücken Nr. 2322 und 2779, Bützel, 9422 Staad

die Erstellung einer Tribüne beim Hauptspielfeld inkl. Zaun und den Ersatz der Laufbahn gemäss den eingereichten Planunterlagen vorzunehmen beabsichtigt.

Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Eingangsbereich des Rathaus Thal zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist: Vom 3. Juli 2026 bis und mit 17. Juli 2026

Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Thal schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.