Sprenger Urs, geboren 28. Januar 1965, liechtensteinischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen Mösli 2, 9425 Thal, jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat für die Steuerperiode 2025 weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Thal einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG sowie Art. 130 DBG eine Veranlagung nach Ermessen vorgenommen.