Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt der Durchführung des fakultativen Referendums gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung genehmigt:

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Führen von regionalen Sonderschulklassen (mit Rheineck und St. Margrethen)

Beschluss des Gemeinderates vom 06. Juli 2026
Referendumsfrist: 13. Juli bis 21. August 2026
Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf.

Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.